EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was produzierende Unternehmen jetzt tun müssen

Ab dem 12. August 2026 gel­ten neue Pflicht­en für jede Ver­pack­ung im EU-Markt. Dieses Bul­let­in zeigt in vier Sch­rit­ten, was zu tun ist und was es kostet.


Auf ein­en Blick

Was gilt: Die neue EU-Ver­pack­ungs­ver­or­d­nung erset­zt die Richt­linie von 1994. Sie gilt ab dem 12. August 2026 unmit­tel­bar in allen Mit­glied­staaten. Bet­ro­f­fen ist jedes Unterneh­men, das Ver­pack­un­gen her­stellt, befüllt, impor­tiert oder ver­treibt. Auch Trans­portver­pack­un­gen zäh­len.

Was zu tun ist: Ver­pack­un­gen erfassen, Zuständigkeit festle­gen, Kon­form­ität dok­u­mentier­en, Regis­tri­er­ungen sich­ern. Danach Design und Liefer­kette auf die Anfor­der­ungen des Jahres 2030 aus­richt­en.

Was es kostet: Für ein­en typis­chen Mit­tel­ständ­ler ein internes Pro­jekt von weni­gen Wochen plus laufende Gebühren im unter­en vier­stel­li­gen Bereich pro Jahr. Teuer wird es nur, wer war­tet und Ver­pack­un­gen zweim­al ums­tel­len muss.

Stand der Inform­a­tion: 03.05.2026 · Rechts­grundlage: Ver­or­d­nung (EU) 2025/40 (PPWR)

Die Fristen: Was wann gilt

Die Ver­or­d­nung ist seit dem 11. Feb­ru­ar 2025 in Kraft. Die meisten Pflicht­en gre­ifen am 12. August 2026. Weit­ere Stufen fol­gen bis 2030. In Deutsch­land soll das neue Ver­pack­ung­s­recht-Durch­führungs­ge­setz (Ver­pack­DG) das Ver­pack­ungs­ge­setz ablösen; den Entwurf hat das Bundeskabin­ett im Feb­ru­ar 2026 beschlossen. Die Regis­tri­er­ung über die Zen­t­rale Stelle Ver­pack­ung­s­reg­ister (LUCID) bleibt bestehen.

FristDas gilt dann
12.08.2026Grundp­f­licht­en: Ver­pack­un­gen min­i­mier­en, Kon­form­ität erklären und dok­u­mentier­en, EPR-Regis­tri­er­ung und Men­gen­mel­dung, max­im­al 40 % Leer­raum im E‑Com­merce-Versand, PFAS-Gren­zwerte bei Lebens­mit­telkon­takt
2028–2029Die Kom­mis­sion legt Recyc­ling­fähigkeit­sk­lassen und ein­heit­liche Ken­nzeich­nung im Detail fest. Neue Ver­pack­un­gen soll­ten diese Kri­ter­i­en schon heute erfül­len
01.01.2030Jede Ver­pack­ung muss recyc­ling­fähig sein. Kun­st­stoffver­pack­un­gen brauchen Mindes­trezyk­latanteile. Leer­raum- und Min­i­mier­ungs­vor­gaben wer­den ver­schärft
2030 / 2035 / 2040Die Mit­glied­staaten müssen Ver­pack­ungs­ab­fälle pro Kopf um 5 %, 10 % und 15 % gegenüber 2018 sen­ken. Der Druck auf Inverkehr­bring­er steigt

Der Maßnahmenkatalog: Acht Schritte in klarer Reihenfolge

Die Sch­ritte 1 bis 4 machen Sie zum Sticht­ag kon­form. Die Sch­ritte 5 bis 8 stel­len die Weichen bis 2030. Arbeiten Sie die Liste von oben nach unten ab.

1. Verpackungen vollständig erfassen

Das ist zu tun: Alle Ver­pack­un­gen in ein­er Liste dok­u­mentier­en: Verkaufs‑, Um- und
Trans­portver­pack­un­gen, Poly­beutel, Kar­tona­gen, Paletten, Folien, Füll­ma­ter­i­al. Je Pos­i­tion Mater­i­al, Gewicht, Herkun­ft und Zielmärkte notier­en.

War­um: Ohne voll­ständige Über­sicht gibt es keine belast­bare Com­pli­ance. Diese Liste ist die Grundlage für alle weit­er­en Sch­ritte.

2. Zuständigkeit festlegen

Das ist zu tun: Für jede Ver­pack­ung klären, wer recht­lich Inverkehr­bring­er ist. Intern eine ver­ant­wort­liche Per­son ben­ennen, meist aus QM, Com­pli­ance oder Sup­ply Chain.

War­um: Die PPWR knüpft Pflicht­en an Rol­len: Erzeuger, Her­steller, Impor­teur, Ver­treiber. Wer Ware aus Drittländern ein­führt, haftet selbst für die Ver­pack­ung. Das wird bei Beschaf­fung aus Asi­en oft unter­schätzt.

3. Konformität dokumentieren

Das ist zu tun: Je Ver­pack­ung­styp eine tech­nis­che Dok­u­ment­a­tion anle­gen: Materi­al­nach­weise, Stoffkon­form­ität, Min­i­mier­ungs­be­gründung, Recyc­ling­fähigkeits­be­w­er­tung. Dazu die EU-Kon­form­ität­serklärung. Liefer­anten­erklärungen ein­sam­meln und archivier­en.

War­um: Der Nach­weis funk­tioniert wie die bekan­nte CE-Logik bei Produk­ten. Ohne Dok­u­mente keine Ver­mark­tung.

4. Registrierungen sichern

Das ist zu tun: LUCID-Regis­tri­er­ung und Sys­tem­beteili­gung in Deutsch­land prüfen. Für jedes weit­ere EU-Liefer­land die EPR-Regis­tri­er­ung klären, bei Bedarf über ein­en Bevoll­mächtigten. Onlinev­er­trieb zählt mit.

War­um: Die erweit­erte Her­stellerver­ant­wor­tung gilt in jedem Mit­glied­staat, in den Sie liefern. Fehlende Regis­tri­er­ung bedeutet Ver­triebs­ver­bot in diesem Markt.

5. Verpackungsdesign anpassen

Das ist zu tun: Bei jeder Neubeschaf­fung die Kri­ter­i­en für 2030 ein­preis­en: Mono­ma­ter­i­al statt Ver­bund, keine unnöti­gen Beschich­tun­gen, Kar­tona­gen­größen am Sor­ti­ment aus­richt­en. Im E‑Commerce max­im­al 40 % Leer­raum.

War­um: Ab 2030 muss jede Ver­pack­ung recyc­ling­fähig sein. Wer heute richtig beschafft, stellt nur ein­mal um statt zweim­al.

6. Stoffgrenzen prüfen

Das ist zu tun: Krit­ische Ver­pack­un­gen iden­ti­fiz­ier­en. Prüf­berichte oder Liefer­anten­be­stä­ti­gun­gen zu Schwer­metal­len und PFAS anfordern. Bei Unsich­er­heit stich­proben­artig extern prüfen lassen.

War­um: Die Gren­zwerte für Blei, Cad­mi­um, Queck­sil­ber und Chrom VI gel­ten fort. Für Lebens­mit­telkon­takt kom­men PFAS-Gren­zwerte hin­zu. Ein Ver­stoß bedeutet sofortiges Ver­mark­tungs­ver­bot.

7. Lieferanten verpflichten

Das ist zu tun: Einkaufs­bedin­gun­gen um PPWR-Klauseln ergän­zen. Mater­i­ald­aten, Rezyk­latanteile und Prüfn­ach­weise zur Liefer­voraus­set­zung machen. Best­and­sliefer­anten akt­iv ans­chreiben.

War­um: Kon­form­ität entsteht in der Liefer­kette. Ohne belast­bare Zus­agen haften Sie für Lück­en, die Sie nicht ver­ursacht haben.

8. Fristen im Blick behalten

Das ist zu tun: Eine ein­fache Roadmap 2026 bis 2030 mit Ver­ant­wort­lichen und Ter­minen auf­set­zen. Jähr­lich forts­chreiben und in bestehende QM-Routin­en integ­ri­er­en.

War­um: Die PPWR ist kein Ein­mal­pro­jekt. Wichtige Detailre­geln kom­men erst 2028/2029. Wer nicht beo­bachtet, ver­passt Anpas­sungs­fen­ster.

Gherzi Ger­many GmbH – Ihr Part­ner für die Umset­zung

Wir unter­stützen produzi­er­ende Unterneh­men von der Best­and­sauf­nahme über die Kon­form­itäts­dok­u­ment­a­tion bis zur Neugestal­tung des Ver­pack­ung­s­port­fo­li­os. Prag­mat­isch, umset­zung­s­nah und mit Blick auf 2030.

Ant­on Schu­mann · Part­ner & CEO, Gherzi Ger­many GmbH · www.gherzi.de